| Dein Alter ▸ | 0 bis 5 Jahre | 6 bis 11 Jahre | 12 bis 13 Jahre | 14 bis 15 Jahre | 16 bis 17 Jahre |
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Nur in Begleitung* | Bis 20:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
Bis 20:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
Bis 22:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
Bis 24:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
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Besuch leider nicht gestattet | Bis 20:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
Bis 20:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
Bis 22:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
Bis 24:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
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Besuch leider nicht gestattet | Nur in Begleitung* (Parental Guidance) |
Bis 20:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
Bis 22:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
Bis 24:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
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Besuch leider nicht gestattet | Besuch leider nicht gestattet | Besuch leider nicht gestattet | Besuch leider nicht gestattet | Bis 24:00 Uhr allein danach nur in Begleitung* |
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Besuch leider nicht gestattet | Besuch leider nicht gestattet | Besuch leider nicht gestattet | Besuch leider nicht gestattet | Besuch leider nicht gestattet |
Auch in Begleitung oder bei Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten kann der Besuch in den rot markierten Fällen leider nicht gestattet werden.
- * in Begleitung
- in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
- Personensorgeberechtigt
- sind in der Regel die Eltern. In Ausnahmefällen kann dies auch ein gerichtlich bestellter Pfleger oder Vormund sein.
- Erziehungsbeauftragte Person
- ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Das können Verwandte sein (ältere Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern), Personen eines besonderen Vertrauensverhältnisses (Patin oder Pate, befreundete Eltern, Nachbarn) oder Personen mit einem regelmäßigen Erziehungsauftrag (Lehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder, pädagogische Fachkräfte).
- Parental Guidance (PG)
- gilt ausschließlich für Filme ab 12 Jahren: Kinder ab 6 Jahren dürfen diese Filme besuchen, wenn ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person sie begleitet. Die Eltern müssen also nicht selbst mitkommen – sie entscheiden aber, ob der Film zum Entwicklungsstand ihres Kindes passt.
- Ab 18 Jahren
- gelten keine Beschränkungen – alle Filme und alle Vorstellungszeiten sind zugänglich.
Elternzettel zum Ausdrucken
Wenn Sie Ihr Kind nicht selbst begleiten können, benötigt die Begleitperson eine schriftliche Erziehungsbeauftragung. Ein formloses, unterschriebenes Schreiben genügt – bequemer ist unser vorbereitetes Formular. Es liegt auch an der Kinokasse aus.
Elternzettel öffnen und ausdrucken (öffnet in einem neuen Tab)
Woher diese Regeln kommen
Der Jugendschutz im Kino wird durch das JuSchG (Jugendschutzgesetz) in Verbindung mit den Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) geregelt.
Er stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche nur Filme sehen, die für ihr Alter geeignet sind und der Kinobesuch zeitlich ihrem Alter entspricht.
Die FSK legt fest, ab welchem Alter ein Film freigegeben ist und besucht werden darf. Zusätzlich dazu ist in § 11 des Jugendschutzgesetzes geregelt, bis zu welcher Uhrzeit sich Kinder und Jugendliche je nach Alter allein oder nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person im Kino aufhalten dürfen. Genau diese Besuchsregelungen zeigt die Tabelle oben.
Somit entscheiden dein Alter, die Freigabe eines Films und die Uhrzeit, zu der dein Film läuft, gemeinsam darüber, ob du eine Vorstellung besuchen darfst – und ob du einen Erwachsenen mitbringen musst.
FSK-Alterseinstufungen
Die Freigaben beruhen auf dem Jugendschutzgesetz und sind verbindlich. Bei Nichtbeachtung entfällt ein eventueller Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.





