Jugendschutz und FSK

Der Jugendschutz im Kino wird durch das JuSchG (Jugendschutzgesetz) in Verbindung mit den Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) geregelt.
Er stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche nur Filme sehen, die für ihr Alter geeignet sind und der Kinobesuch zeitlich ihrem Alter entspricht.

Die FSK legt fest, ab welchem Alter ein Film freigegeben ist und besucht werden darf. Zusätzlich dazu ist im Jugendschutzgesetz geregelt, bis zu welcher Uhrzeit sich Kinder und Jugendliche je nach Alter allein oder nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person im Kino aufhalten dürfen. 

Beides ist für uns als Kinobetreiber bindend. 

Personensorgeberechtigte Personen sind in der Regel die Eltern - oder eine erziehungsbeauftragte Person ab 18 Jahren, die eine Vereinbarung mit den Eltern getroffen hat. Diese kann formlos sein, muss aber schriftlich vorliegen.

Daraus ergeben sich folgende Regeln für den Besuch von Kindern und Jugendlichen im Kino:

Kinder unter 6 Jahren

FSK 0
Sehr kleine Kinder dürfen das Kino nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen, und ausschließlich bei Filmen mit FSK 0. Wir empfehlen einen ersten Kinobesuch frühestens ab zwei Jahren.

Kinder ab 6 Jahren

FSK 6 FSK 0
Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren dürfen nur Filme besuchen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind (FSK 0 und FSK 6).

Kinder zwischen 6 und unter 14 Jahren

FSK 12 FSK 6 FSK 0
Bei Filmen, die nach 20:00 Uhr enden, ist elterliche Begleitung erforderlich. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren dürfen FSK-12-Filme in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sehen.

Kinder im Alter von 14 und 15 Jahren

FSK 12 FSK 6 FSK 0
Diese Altersgruppe benötigt Begleitung bei Filmen, die nach 22:00 Uhr enden.

Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren

FSK 16 FSK 12 FSK 6 FSK 0
Diese Altersgruppe benötigt Begleitung bei Filmen, die nach 00:00 Uhr (Mitternacht) enden.

Erwachsene ab dem Alter von 18 Jahren

FSK 18 FSK 16 FSK 12 FSK 6 FSK 0
Filme die mit FSK 18 gekennzeichnet sind, dürfen ausschließlich von Erwachsenen besucht werden.

 

Jugendschutz Regelungen zum Aufenthalt im Kino

» Kinder unter 6 Jahren

Kinobesuch nur mit Begleitung.

» Kinder ab 6 Jahren bis einschließlich 13 Jahren

Kinobesuch ab 20:00 Uhr nur mit Begleitung.

» Jugendliche/Kinder im Alter von 14 oder 15 Jahren

Kinobesuch ab 22:00 Uhr nur mit Begleitung

» Jugendliche im Alter von 16 bis unter 18 Jahren

Kinobesuch ab 00:00 Uhr (Mitternacht) nur mit Begleitung

 

FSK - Alterseinstufungen

FSK steht für „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" — die Organisation, die Altersfreigaben für Filme festlegt. Die Regelungen basieren auf dem Jugendschutzgesetz und sind verbindlich. Bei Nichtbeachtung entfällt ein eventueller Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

 

FSK 0 Piktogramm
Ab 0 Jahren werden Filme freigegeben, bei denen eine nachhaltig negative Wirkung für alle Altersgruppen ausgeschlossen wurden. Kleinkinder versetzen sich leicht in die Handlung und die handelnden Figuren. Insbesondere, wenn diese an ihre Alltagsrealität anknüpfen. Sie erleben filmische Inhalte direkt und spontan. Teilweise können Filme noch nicht als Ganzes erfasst werden. Damit kurze belastende oder bedrohliche Szenen keine nachhaltigen Ängste oder Irritationen auslösen, ist eine unmittelbare positive Auflösung oder emotionale Entlastung z.B. durch Humor wichtig.
FSK 6 Piktogramm
Ab 6 Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit spannende und bedrohliche Momente in Filmen zu verarbeiten. Sie tauchen dabei immer noch stark in die Filmhandlung ein und fühlen mit den Identifikationsfiguren mit. Die Unterscheidung von fiktionalen Geschichten von der eigenen Lebensrealität entwickelt sich in dieser Altersgruppe und ermöglicht eine distanziertere Wahrnehmung. Dennoch sollten Spannungs- und Bedrohungsmomente in Filmen ab 6 Jahren eher kurz gestaltet sein und positiv aufgelöst werden. Negative Verhaltensmuster sollten abgelehnt werden.
FSK 12 Piktogramm
12- bis 15-Jährige befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit Unsicherheiten und Verletzbarkeit verbunden sein kann. Daher können zum Beispiel Filme, die zur Identifikation mit antisozialen oder destruktiven Figuren einladen, ein Gefährdungspotenzial darstellen. Filme, die gesellschaftlich relevante Themen problematisieren, sind für diese Altersgruppe durchaus zumutbar und wichtig für ihre Meinungsbildung und Entwicklung. Die Altersgruppe kennt aufgrund ihrer medialen Erfahrungen bereits zahlreiche Genres und die mit ihnen verbundenen Konventionen. Das Filmgeschehen kann rational und mit einer gewissen Distanz verarbeitet werden.
FSK 16 Piktogramm
16- bis 18-Jährige verfügen bereits über sehr umfangreiche mediale Erfahrungen, können Genres und überzeichnete Darstellungen zuverlässig einordnen und das Filmgeschehen sehr differenziert betrachten. Problematisch für diese Altersgruppe können z.B. Filme und Serien sein, die Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung zeigen, Sexualität außerhalb von partnerschaftlichen, gleichberechtigten Beziehungen darstellen oder Diskriminierung und politische Radikalisierung ohne ausreichend kritischen Kontext darstellen.
FSK 18 Piktogramm
Eine Freigabe ab 18 Jahren wird erteilt, wenn ein filmischer Inhalt für Kinder und Jugendliche beeinträchtigend ist, jedoch keine einfache oder schwere Jugendgefährdung festgestellt wurde. Mit FSK 18 gekennzeichnete Filme können demnach nicht von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert werden.
FSK Folgt Piktogramm
Hiermit kennzeichnen wir zum Beispiel in der Programmvorschau filmische Inhalt, die noch nicht von der FSK freigegeben wurden, da das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. noch aussteht. Es handelt sich um kein gesetzliches Kennzeichen.