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FSK und Jugendschutz

Besuchsregelungen nach Jugendschutzgesetz (§ 11 JuSchG)
Dein Alter ▸ ▾ FSK-Freigabe 0 bis 5 Jahre 6 bis 11 Jahre 12 bis 13 Jahre 14 bis 15 Jahre 16 bis 17 Jahre
FSK ab 0 freigegeben Nur in Begleitung* Bis 20:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
Bis 20:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
Bis 22:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
Bis 24:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
FSK ab 6 freigegeben Besuch leider nicht gestattet Bis 20:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
Bis 20:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
Bis 22:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
Bis 24:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
FSK ab 12 freigegeben Besuch leider nicht gestattet Nur in Begleitung*
(Parental Guidance)
Bis 20:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
Bis 22:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
Bis 24:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
FSK ab 16 freigegeben Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Bis 24:00 Uhr allein
danach nur in Begleitung*
FSK ab 18 freigegeben Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet Besuch leider nicht gestattet

Auch in Begleitung oder bei Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten kann der Besuch in den rot markierten Fällen leider nicht gestattet werden.

* in Begleitung
in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
Personensorgeberechtigt
sind in der Regel die Eltern. In Ausnahmefällen kann dies auch ein gerichtlich bestellter Pfleger oder Vormund sein.
Erziehungsbeauftragte Person
ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Das können Verwandte sein (ältere Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern), Personen eines besonderen Vertrauensverhältnisses (Patin oder Pate, befreundete Eltern, Nachbarn) oder Personen mit einem regelmäßigen Erziehungsauftrag (Lehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder, pädagogische Fachkräfte).
Parental Guidance (PG)
gilt ausschließlich für Filme ab 12 Jahren: Kinder ab 6 Jahren dürfen diese Filme besuchen, wenn ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person sie begleitet. Die Eltern müssen also nicht selbst mitkommen – sie entscheiden aber, ob der Film zum Entwicklungsstand ihres Kindes passt.
Ab 18 Jahren
gelten keine Beschränkungen – alle Filme und alle Vorstellungszeiten sind zugänglich.

Elternzettel zum Ausdrucken

Wenn Sie Ihr Kind nicht selbst begleiten können, benötigt die Begleitperson eine schriftliche Erziehungsbeauftragung. Ein formloses, unterschriebenes Schreiben genügt – bequemer ist unser vorbereitetes Formular. Es liegt auch an der Kinokasse aus.

Elternzettel öffnen und ausdrucken (öffnet in einem neuen Tab)

Woher diese Regeln kommen

Der Jugendschutz im Kino wird durch das JuSchG (Jugendschutzgesetz) in Verbindung mit den Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) geregelt.
Er stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche nur Filme sehen, die für ihr Alter geeignet sind und der Kinobesuch zeitlich ihrem Alter entspricht.

Die FSK legt fest, ab welchem Alter ein Film freigegeben ist und besucht werden darf. Zusätzlich dazu ist in § 11 des Jugendschutzgesetzes geregelt, bis zu welcher Uhrzeit sich Kinder und Jugendliche je nach Alter allein oder nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person im Kino aufhalten dürfen. Genau diese Besuchsregelungen zeigt die Tabelle oben.

Somit entscheiden dein Alter, die Freigabe eines Films und die Uhrzeit, zu der dein Film läuft, gemeinsam darüber, ob du eine Vorstellung besuchen darfst – und ob du einen Erwachsenen mitbringen musst.

FSK-Alterseinstufungen

Die Freigaben beruhen auf dem Jugendschutzgesetz und sind verbindlich. Bei Nichtbeachtung entfällt ein eventueller Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

FSK 0 Piktogramm
Ab 0 Jahren werden Filme freigegeben, bei denen eine nachhaltig negative Wirkung für alle Altersgruppen ausgeschlossen wurden. Kleinkinder versetzen sich leicht in die Handlung und die handelnden Figuren. Insbesondere, wenn diese an ihre Alltagsrealität anknüpfen. Sie erleben filmische Inhalte direkt und spontan. Teilweise können Filme noch nicht als Ganzes erfasst werden. Damit kurze belastende oder bedrohliche Szenen keine nachhaltigen Ängste oder Irritationen auslösen, ist eine unmittelbare positive Auflösung oder emotionale Entlastung z.B. durch Humor wichtig.
FSK 6 Piktogramm
Ab 6 Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit spannende und bedrohliche Momente in Filmen zu verarbeiten. Sie tauchen dabei immer noch stark in die Filmhandlung ein und fühlen mit den Identifikationsfiguren mit. Die Unterscheidung von fiktionalen Geschichten von der eigenen Lebensrealität entwickelt sich in dieser Altersgruppe und ermöglicht eine distanziertere Wahrnehmung. Dennoch sollten Spannungs- und Bedrohungsmomente in Filmen ab 6 Jahren eher kurz gestaltet sein und positiv aufgelöst werden. Negative Verhaltensmuster sollten abgelehnt werden.
FSK 12 Piktogramm
12- bis 15-Jährige befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit Unsicherheiten und Verletzbarkeit verbunden sein kann. Daher können zum Beispiel Filme, die zur Identifikation mit antisozialen oder destruktiven Figuren einladen, ein Gefährdungspotenzial darstellen. Filme, die gesellschaftlich relevante Themen problematisieren, sind für diese Altersgruppe durchaus zumutbar und wichtig für ihre Meinungsbildung und Entwicklung. Die Altersgruppe kennt aufgrund ihrer medialen Erfahrungen bereits zahlreiche Genres und die mit ihnen verbundenen Konventionen. Das Filmgeschehen kann rational und mit einer gewissen Distanz verarbeitet werden.
FSK 16 Piktogramm
16- bis 18-Jährige verfügen bereits über sehr umfangreiche mediale Erfahrungen, können Genres und überzeichnete Darstellungen zuverlässig einordnen und das Filmgeschehen sehr differenziert betrachten. Problematisch für diese Altersgruppe können z.B. Filme und Serien sein, die Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung zeigen, Sexualität außerhalb von partnerschaftlichen, gleichberechtigten Beziehungen darstellen oder Diskriminierung und politische Radikalisierung ohne ausreichend kritischen Kontext darstellen.
FSK 18 Piktogramm
Eine Freigabe ab 18 Jahren wird erteilt, wenn ein filmischer Inhalt für Kinder und Jugendliche beeinträchtigend ist, jedoch keine einfache oder schwere Jugendgefährdung festgestellt wurde. Mit FSK 18 gekennzeichnete Filme können demnach nicht von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert werden.
FSK Folgt Piktogramm
Hiermit kennzeichnen wir zum Beispiel in der Programmvorschau filmische Inhalt, die noch nicht von der FSK freigegeben wurden, da das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. noch aussteht. Es handelt sich um kein gesetzliches Kennzeichen.